Kann ich meine Bildungsfreistellung jederzeit in Anspruch nehmen?
Über die Bildungsfreistellung muss zunächst der Betriebsrat einen Beschluss fassen. Spätestens vier Wochen vor Beginn der Freistellung muss der/die BetriebsinhaberIn informiert werden. Der Zeitpunkt der Freistellung muss in Übereinstimmung zwischen Betriebsrat/Betriebsrätin und BetriebsinhaberIn festgelegt werden. Dabei sind sowohl die Interessen des Betriebes als auch die des/der BetriebsrätIn zu berücksichtigen.