Haben auch ErsatzbetriebsrätInnen Anspruch auf Bildungsfreistellung?
ErsatzbetriebsrätInnen haben dann Anspruch auf Bildungsfreistellung, wenn sie nach Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds auf ein Mandat nachrücken. Sie können dann allerdings nur noch den Restanspruch des ausgeschiedenen Betriebsrats beanspruchen.